Governance von Forschungsdaten

Für das Forschungsdatenmanagement von Mitgliedern der Universität Freiburg sind die Grundsätze zum Umgang mit Forschungsdaten an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und die Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (Kodex) konstituierend. Sie sind generisch und daher eine allgemeine Richtschnur für Forschungsgruppen und -projekte. Sie können abstrakte Hinweise für die Umsetzung und das Führen von Datenmanagementplänen geben, bedürfen aber einer Spezifizierung auf der Ebene von Sonderforschungsbereichen, Exzellenzcluster etc., die deren Spezifika berücksichtigen. Dies sollte in einen „Code of Conduct" festgehalten sein, der einerseits die Bezüge zu den Grundsätzen der Universität und den Leitlinien der GWP herstellt, andererseits Professuren, Forschungsgruppen und einzelnen Wissenschaftler:innen eine Klammer gibt. Für die Konzeption eines solchen Code of Conducts sollen folgende Leitfragen helfen:

  • Welche Vorgaben gibt es bereits bei Ihnen zum Umgang mit Forschungsdaten? Solche Vorgaben kommen beispielsweise durch Drittmittelgeber wie die DFG, das Horizon2020-Programm oder das BMBF.
  • Verfügt Ihre Einrichtung über eine Policy oder einen Code of Conduct, der sich am Kodex der DFG oder den Grundsätzen zum Umgang mit Forschungsdaten an der Universität Freiburg anlehnt?
  • Wie werden Promovierende oder Studierende darüber unterrichtet, wie sie mit Forschungsdaten umzugehen haben?
  • Gibt es in Ihrer Einrichtung Vorgaben oder Abläufe, wenn bei der Forschung personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO verarbeitet werden? Gibt es ein Verfahren, bei dem der Datenschutzbeauftragte oder die Ethikkommission integriert sind?
  • Gibt es Überlegungen, wie Nutzungsrechte und Lizenzen geregelt werden?
  • Findet in Ihrer Einrichtung oder in Ihrem Fachbereich ein Diskurs statt, welche Standards für Metadaten geeignet sind oder wie diese weiterentwickelt werden sollten?
  • Berücksichtigt Ihre Einrichtung Metriken, mit denen die Qualität von Forschungsdaten überprüft werden kann? Ein Beispiel für eine solche Metrik ist der Kerndatensatz Forschung , der vom Wissenschaftsrat empfohlen wird.
  • Gibt es in Ihrer Einrichtung einen Datenmanager, eine Datenmanagerin, die Forschende unterstützt? Diese Funktion ist eine andere als die eines IT-Administrators oder einer IT-Administratorin.

Die RDMG steht zur Verfügung, um die Erarbeitung eines „Code of Conduct“ zu unterstützen.