Neue FDM-Policy ersetzt die Grundsätze für Umgang mit Forschungsdaten

Das Rektorat der Universität Freiburg hat am 21.09.2022 eine neue Policy zum Umgang mit Forschungsdaten verabschiedet. Sie löst die Grundsätze von 2018 ab und schafft Klarheit, was für Forschende gilt und an welcher Stelle die Universität unterstützt. Die aktualisierte Policy spricht klare Empfehlungen aus, wie Forschende ihre Daten in eigenem Interesse und dem Interesse der Gesamteinrichtung sichtbar und nutzbar machen sollen. Sie ist der Referenzrahmen für Regelungen, wie Forschungscluster und Universitätseinrichtungen ihre Datenstrategien ausrichten. Es gibt ausreichend Spielraum für fachspezifische Anforderungen, so dass Wissenschaftsfreiheit und Forschungsdatenmanagement sich sinnvoll ergänzen.

Austausch und Kooperationsfähigkeit gehören ebenso zu den Anforderungen. Um sie sicherzustellen, gibt die Policy Empfehlungen für Persistent Identifier. Zur Zuordnung von Personen, die an der Gewinnung von Daten beteiligt sind, und von Datensets, die zitiert und nachgenutzt werden, werden folgende Identifier empfohlen. Forschenden an der Universität Freiburg wird nahegelegt, eine ORCID-Kennung zu verwenden, und Publikationen beziehungsweise sinnvolle Einheiten von Forschungsdaten sollen über einen Digital-Object-Idenditifier (DOI) zitierbar werden. Damit werden gute Voraussetzungen geschaffen, auch Forschungsdaten zum sichtbaren Teil wissenschaftlicher Arbeit zu machen, der zur Reputation beiträgt.1

Datenintegrität als Voraussetzung für wissenschaftliche Integrität

Die Integrität von Daten wird in der aktualisierten Version als Ziel jeglichen Forschungsdatenmanagments ausgegeben. Nur mit Daten, an deren Unverfälschtheit es keine Zweifel gibt, wird datengetriebene Forschung Vertrauen sichern. Die Integrität stellt sich nicht von selbst ein, sondern muss unbeschadet der Anforderungen von Drittmittelgebern durch technische und organisatorische Maßnahmen gewahrt werden. Die Verantwortung für die Wahrung der Integrität bleibt bei denjenigen, die im wissenschaftlichen Prozess Daten erzeugen und verarbeiten.

Als weiteres Ziel gibt die Policy aus, Daten verfügbar zu halten. Im Kontext von Open-Access, zur der sich die Universität Freiburg mit der Open-Access-Resolution von 2010 bekennt2, bedeutet dies, Forschungsdaten zur Überprüfung von Ergebnissen oder zur Nachnutzung bereitzustellen. Mit der Bezugnahmen auf die FAIR-Prinzipien schließt dies eine Aufbereitung ein, um die weitere Verarbeitung durch Metadaten und Annotationen zu vereinfachen.


  1. Deutsche Forschungsgemeinschaft, Hrsg. 2019. „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Kodex“. https://zenodo.org/records/6472827↩︎

  2. https://www.ub.uni-freiburg.de/unterstuetzung/elektronisch-publizieren/open-access/open-access-resolution-der-universitaet/  ↩︎