Antragsberatung

Forschungsdatenmanagement ist durch die Digitalisierung Bestandteil wissenschaftlicher Arbeit. Fördergeber erwarten bei der Beantragung von Drittmitteln eine explizite Beschreibung, wie das Management der Forschungsdaten organisiert ist.

Die DFG hat in ihren Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (Kodex) Hochschulen und Forschenden die Verpflichtungen genannt, die von ihr als Bestandteil der 1998 erstmalig formulierten „guten wissenschaftlichen Praxis“ angesehen werden.

Analoge Bedingungen werden von der Europäische Kommission im Förderprogramm Horizon und dem BMBF in seinen verschiedenen Programmen formuliert.

Das Instrument zur Beschreibung ist ein Datenmanagementplan. Die notwendigen Nachweise in Form eines solchen Plans sind zu Beginn oder kurz nach Beginn zusammen mit Projektanträgen einzureichen.

Die „Freiburg Research Services“, an der RDMG beteiligt, beraten Forschende mit Promotion in allen Phasen. Bei der Formulierung von Datenmanagementplänen unterstützt die RDMG. Dabei werden die Voraussetzungen des Forschungsvorhaben analysiert und die Nutzung von lokalen oder externen Diensten im Dialog mit den Forschenden erörtert. Im Ergebnis der Beratung können Forschende Textbausteine nutzen, mit denen Datenmanagementpläne zu einem Element für erfolgreiche Drittmittelanträge werden.