Governance

Die DFG hat in den Erläuterungen zur Leitlinie 11 beschrieben, wie der Anspruch von Nachvollziehbarkeit von Forschung den Umgang mit Forschungsdalen und Software bestimmt. Die Erarbeitung und Anwendung von Standards gehört wesentlich dazu.

Den Leitungen von wissenschaftlichen Einrichtungen spricht die DFG in der Leitlinie 3 zu, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Für ein Zusammenwirken dieser Verpflichtungen ist eine universitätsweite Governance notwendig. Sie muss von allen beteiligten Mitgliedern mitgestaltet und in allgemeinen Leitlinien und communityspezifischen „Codes of Conduct“” kodifiziert werden.

Die RDMG initiiert diesen Diskurs und liefert Input in Form von Leitfragen und Materialien.

Ziel dieser Diskussion ist ein gemeinsames Verständnis, wie und in welcher Arbeitsteilung Forschungsdaten gemanagt werden.